Privat Charter

AGBs Leistungserbringer

B) Allgemeine Geschäftsbedingungen - Charter&Sail

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für unsere Leistungen als Erbringer von Einzelleistungen bei Segeltörns

INHALT

Vorbemerkungen, Angebotsübersicht und Erklärungen

B1) Zustandekommen des Vertrages

B2) Bezahlung, inkludierte Leistungen

B3) Rücktritt durch den Teilnehmer

B4) Gesundheitszustand

B5) Minderjährige Teilnehmer

B6) Datenschutz

B7) Törnanforderungen, Verhalten an Bord

B8) Mängelanzeige und Abhilfeverhalten

B9) Gepäck

B10) Reiseschutz

B11) Rücktritt vom Vertrag durch CAS

B12) Zumutbare Änderungen

B13) Nicht in Anspruch genommene Leistungen

B14) Haftung

B15) Widerrufsrecht

B16) Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

Vorbemerkungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (weiter „AGB“ genannt) von Charter & Sail

Die natürliche Person, die sich zum Segeltörn anmeldet und an diesem teilnimmt, wird im weiteren Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „TEILNEHMER“ oder „KUNDE“ genannt.

Die Firma Charter & Sail UG, Pressentinstraße 22, aus 18147 Rostock, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Tobias Weiß, wird im weiteren Teil der AGB „CAS“ oder „LEISTUNGSERBRINGER“ genannt

Die Person, welche die Leitung der Yacht innehat, wird im weiteren Teil der AGB „SKIPPER“ genannt.

Das Angebot von Charter & Sail auf welche sich diese AGB beziehen umfasst:

  • Kabinencharter & Privatcharter von CAS als Leistungserbringer einer Einzelleistung
  • CAS ist kein Pauschalreiseveranstalter

Vermittler ist derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Leistungserbringer der Reiseleistung vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Das Reisebüro ist in der Regel Vermittler der Reise.

Leistungserbringer oder Leistungsträger ist derjenige, der über ein Vertragsverhältnis eine einzelne touristische Leistung erbringt, also z.B. das Hotel, die Fluggesellschaft, Betreiber eines Segelbootes etc.

Sofern Sie einzelne Leistungen, wie zum Beispiel Beförderung oder Unterkunft separat buchen, beachten Sie bitte auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers/Leistungsträgers.

B) – CAS als LEISTUNGSERBRINGER von Einzelleistungen bei Segeltörns

B1) Zustandekommen des Vertrages

Mit der möglichst schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde der Firma CAS den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung per E-mail oder Telefon durch CAS zustande.

B1.1)

Vor der Anmeldung zum Segeltörn ist der Teilnehmer verpflichtet, sich mit den Einzelheiten des Angebotes, den AGB, mit allgemeinen Informationen über die geltenden Pass- und Visabestimmungen der jeweiligen Reiseländer vertraut zu machen. Gleiches gilt für Gesundheitsvoraussetzungen, mit einzelnen Gefahren für Leben und Gesundheit in den zu bereisenden Gebieten, sowie der Möglichkeit sich gegen etwaige Risiken mit einer zusätzlichen Versicherung abzusichern.

B1.2)

Der Teilnehmer meldet sich zum Segeltörn durch das korrekte Ausfüllen und Abschicken des Anmeldeformulars auf der Internetseite von CAS an. Alle in dem Anmeldeformular angegebenen Daten müssen richtig sein. Angaben von wahrheitswidrigen Daten können als Rücktritt gewertet werden, dessen Gründe der Teilnehmer zu vertreten hat. In diesem Fall muss der Rücktritt nicht in der nach denen in Pkt. B3 und B11 vorgesehenen Form erfolgen.

B1.3)

Das Angebot auf der Webseite des Leistungserbringers ist als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu verstehen. Durch den Abschluss des Buchungsvorgangs nimmt der Teilnehmer dieses Angebot rechtsverbindlich an.

Ein solches Angebot im Sinne des § 145 BGB kann dem Teilnehmer durch den Leistungserbringer auch per E-Mail zugesandt werden. Dieses Angebot kann befristet sein und muss seitens des Teilnehmers innerhalb dieser Frist angenommen werden.

B2) Bezahlung, inkludierte Leistungen

Der Törn Preis wird in Euro pro Person ausgewiesen und beinhaltet: Unterkunft an Bord in der gebuchten Kabinenkategorie, Seetransport und die Verpflegung je nach Ausschreibung. Er beinhaltet außer bei gesonderter Vereinbarung nicht: Transfer von Personen und Gepäck zu Luft, Land oder See, Flughafengebühren, Reiseversicherungen, Sportprogramme, Programme oder Ausflüge an Land, Steuern oder Ausgaben für den persönlichen Bedarf insbesondere alkoholische oder alkoholfreie Getränke, Trinkgelder, Geschenke, medizinische Versorgung, Telefonanrufe etc.

B2.1)

Die Bordkasse ist obligatorisch, zusätzlich zum Törn Preis zu sehen und vor Ort in ausgeschriebener Höhe in bar zu entrichten. Dies ist auf Segeltörns ein notwendiges und weltweit übliches Vorgehen. Davon werden z.B. unter Anderem aber nicht ausschließlich und je nach Region abweichende zusätzliche Leistungen bezahlt: lokale Gebühren (wie Zollabgaben, Nationalparkgebühren, Kreuzfahrtsteuern, Touristenabgaben, Landegebühren auf den Inseln,), Liegeplatzgebühren, Frischprodukte und sonstiges.

B2.2)

Zur Sicherung der Reservierung ist innerhalb von 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung durch CAS eine Vorauszahlung von 50 % des Törn Preises pro Person zu leisten. Die Differenz ist spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt zahlbar.

B2.3)

Bei Törn Preisen von gesamt unter 1000,00€ ist die Gesamtsumme innerhalb von 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung zu leisten. Die Zusendung der Voucher für die jeweiligen Leistungen erfolgt mit Eingang der vollständigen Zahlung.

B2.4)

Zahlungen können per Überweisung, Kreditkarte (Master, Visa) oder in Bar erfolgen. CAS kann bei nicht fristgerechter oder unzureichender Zahlung die Reservierung kündigen, bzw. die Passage-Leistung verweigern und Schadenersatz gemäß Pkt. 7 fordern.

B2.5)

Segelgutscheine verlieren nach einem Zeitraum von 3 Jahren Ihre Gültigkeit. Stichtag ist Eingang der Zahlung. Gutscheine sind grundsätzlich nicht personengebunden und können verschenkt oder an andere Personen übertragen werden.

B2.6)

Dem Teilnehmer steht der Anspruch auf Rückzahlung des Preises zu, wenn der Rücktritt aus Gründen erfolgt, die im Verantwortungsbereich des Leistungserbringers liegen. Dazu gehören ausschließlich: a) Veränderung wesentlicher Bestandteile des Vertrages. Der Rücktritt aus diesem Grund kann im Laufe von 3 Tagen ab dem Erhalt der Benachrichtigung durch den Leistungserbringers mittels elektronischer Post gegen Rückbestätigung erfolgen. Das Fehlen einer Antwort innerhalb dieser Frist wird als Akzeptanz der veränderten Bedingungen des Segeltörn betrachtet b) Absage des Segeltörns.

Ein Austausch der Yacht gegen eine andere mit ähnlichem Standard oder die Veränderung der Segelroute bedeuten keine wesentliche Veränderung der Vertragsbedingungen

B3) Reiserücktritt durch den Teilnehmer

Vor Antritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Folgende Stornogebühren fallen an (es gilt das Eingangsdatum der schriftlichen Rücktrittsmeldung bei CAS):

B3.1)

Gültig für alle Segeltörns gelten folgende Stornokosten, mit den Ausnahmen unter Pkt. B3.2) und B3.3)

  • Bis 120 Tage vor Törnbeginn 30 % des Törn Preises
  • 119 - 60 Tage vor Törnbeginn 50 % des Törn Preises
  • 59 - 30 Tage vor Törnbeginn 75 % des Törn Preises
  • Ab 29 Tage vor Törnbeginn 100 % des Törn Preises

B3.2)

Für Tages-, Halbtags- und Sunset Törns auf der Ostsee gelten die Stornokosten:

  • bis 14 Tage vor Törnbeginn 25,- Euro pro Person für Stornierung oder Umbuchung
  • weniger als 14 Tage vor Törnbeginn 100% des Törn Preises

B3.3)

Für mehrtägige Törns oder Voll- und Privatcharter auf der Ostsee gelten die Stornokosten:

  • Wie unter B3.1) für Stornierung und Umbuchung
  • Ausnahmen gelten, wenn vorab schriftlich vereinbart

B4) Gesundheitszustand

Indem sich der Teilnehmer zu einem Segeltörn anmeldet, erklärt er sogleich, dass sein physischer und psychischer Gesundheitszustand ihm die Teilnahme an einem Segeltörn erlaubt, und dass er sich schwimmend mindestens 30 Minuten im tiefen Wasser bewegen kann. Im Fall irgendwelcher Zweifel, was die Erfüllung dieser Bedingungen anbetrifft, ist der Teilnehmer verpflichtet, sich in dieser Sache vor der Anmeldung mit dem Leistungserbringer in Verbindung zu setzen. Im Fall der Feststellung durch den Leistungserbringer nach Buchung, dass der Teilnehmer die in diesem Absatz genannten Bedingungen nicht erfüllt, hat der Leistungserbringer das Recht zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung, ohne Einhaltung der in B2.6) erwähnten Form. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, wird es nicht als Kündigung aus Gründen, für die der Leistungserbringer verantwortlich ist, angesehen.

B4.1)

Gesundheitsbescheinigung: Alle medizinischen Umstände oder körperlich eingeschränkte Mobilität, die einer besonderen Versorgung oder Betreuung bedürfen, müssen CAS bereits bei Buchung mitgeteilt werden. Die Teilnehmer müssen in der Lage sein, mit Hilfestellung in ein Schlauchboot zu steigen. CAS erachtet einen Segeltörn ab der 26. Schwangerschaftswoche als Risiko und haftet nicht für sich daraus ergebende Komplikationen. CAS ist grundsätzlich berechtigt, einer Person die auch teilweise Teilnahme an dem Segeltörn zu verweigern, wenn diese, nach dem Ermessen von CAS, auf Grund ihres körperlichen oder geistigen Zustandes reiseuntauglich ist.

B5) Minderjährige Teilnehmer

Die Anmeldung eines minderjährigen Teilnehmers hat durch die Erziehungsberechtigten zu erfolgen, welche für die Dauer des gesamten Segeltörns die Verantwortung für den minderjährigen Teilnehmer übernimmt. Der Vertrag ist bis zum Eingang einer schriftlichen Bestätigung eines Erziehungsberechtigten schwebend unwirksam.

B6) Datenschutz

Alle Personen- und Kontaktdaten, die dem Leistungserbringer vom Teilnehmer zum Zweck der Anmeldung oder Eintragung in den Newsletter zur Verfügung gestellt werden, werden dem Leistungserbringer einzig für die Organisation des Segeltörns, oder für Marketingzwecke dienen und werden nicht an Dritte weitergegeben. Das Einverständnis zur Nutzung hinsichtlich etwaiger Marketingzwecke, etwa Versand des Newsletters, kann von dem Teilnehmer jederzeit widerrufen werden.

B7) Reiseanforderungen, Verhalten an Bord

Alle Teilnehmer benötigen gültige Ausweispapiere (je nach Nationalität und Reiseland Personalausweis oder Reisepass), für bestimmte zu besuchende Inseln oder Länder ist ein gültiger Reisepass und ein Visum erforderlich. Ohne Einreisegenehmigung ist es den Teilnehmern in bestimmten Häfen nicht erlaubt das Boot zu verlassen. Versäumt der Teilnehmer die ordnungsgemäße Beibringung der Reisedokumente, kann keine Rückerstattung der Kosten erfolgen. Mit der Einschiffung an Bord unterstellt sich der Teilnehmer allen allgemein anerkannten Regeln der Seemannschaft und des internationalen Seerechts, insbesondere der Schiffsführung.

B7.1)

Von dem Augenblick der Einschiffung bis zum Augenblick der Ausschiffung ist der Teilnehmer verpflichtet den Anweisungen des Skippers Folge zu leisten. Der Teilnehmer hat stets darauf zu achten keine Gefahr für sich oder andere Mitreisende zu schaffen.

B7.2)

Der Konsum jeglicher illegalen Substanzen ist verboten und kann zum sofortigen Ausschluss der Reise führen, ohne dass der Teilnehmer für diesen Ausschluss entschädigt wird.

B7.3)

Im Fall von gravierender und hartnäckiger Verletzung der Ordnung während des Segeltörns durch einen Teilnehmer, welche die Interessen oder die Sicherheitsgrundsätze bedroht, kann der Skipper dem Teilnehmer die Weiterfahrt verbieten, ohne dass der Teilnehmer für diesen Ausschluss entschädigt wird oder eine Erstattung der nicht genutzten Leistungen erhält. Sämtliche Kosten des weiteren Aufenthaltes im Ausland und die Rückkehr nach Hause trägt in einem solchen Fall allein der Teilnehmer.

B7.4)

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zoll- und Devisenvorschriften der auf der Route des Segeltörns liegenden Staaten zu beachten.

B8) Mängelanzeigen & Abhilfeverhalten

Für den Fall, dass der Teilnehmer eine etwaige Reklamation geltend machen möchte, ist er verpflichtet diese vor Ort und während der Reise dem Skipper, oder dem Leistungserbringer konkret mitzuteilen und gemeinsam schriftlich festzuhalten. Bei konkreten Mängeln bekommt der Leistungserbringer zuerst die Möglichkeit der Abhilfe und der Teilnehmer hat eine Mitwirkungspflicht. Unannehmlichkeiten oder persönliches Empfinden sind kein Mangel. Einwände und Reklamationen, die nach Ende der Reise erstmalig hervorgebracht werden, können nicht berücksichtigt werden.

B9) Gepäck

Das Gepäck muss ordentlich in einer flexiblen, faltbaren Tasche, Koffer oder Rucksack verpackt sein und mit dem vollständigen Namen des Passagiers und des Schiffes versehen werden. CAS haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks oder des persönlichen Eigentums.

B10) Reiseschutz

Wir weisen ausdrücklich auf die Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Reiseversicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, einer Reisegepäckversicherung, einer Auslandskrankenversicherung. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiteren Versicherungen obliegt ausschließlich dem Kunden.

B11) Rücktritt vom Vertrag durch CAS

Rücktritt vom Vertrag durch CAS wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

CAS kann bis 28 Tage vor Törnantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Leistungsvertrag zurücktreten. CAS ist verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung in Kenntnis zu setzen. Sollte dies zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, wird CAS die Teilnehmer davon unterrichten. Wird der Törn aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstattet der Leistungserbringer unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, die Zahlungen auf den Törn Preis zurück.

B11.1)

Rücktritt vom Vertrag durch CAS wegen außergewöhnlicher Umstände. CAS ist berechtigt, bei außergewöhnlichen Umständen den Törn (auch teilweise) zu stornieren. Dabei sind sämtliche bezahlten Törn Preise (ggfs. Anteilig) zurückzuerstatten oder ein Ersatztermin anzubieten. Darüber hinaus gehende Ansprüche (Umbuchungs- oder Stornokosten für selbst gebuchte oder vermittelte Flüge, Hotels, Fähren o.ä.) sind ausgeschlossen. CAS und der verantwortliche Skipper sind nach eigenem Ermessen ohne Haftungsübernahme bei Schäden und ohne Rückerstattungspflicht jeglicher Art berechtigt, von der angekündigten oder üblichen Reiseroute abzuweichen sowie Inhalt, Ausstattung und Umfang der Reisen zu ändern oder zu modifizieren.

B12) Zumutbare Änderungen

Folgende Änderungen sind zumutbar und stellen weder einen Mangel dar noch berechtigen sie zum Schadenersatz. Austausch des Skippers, nur englischsprachiger Skipper,

Austausch oder Ersatz der Yacht vor oder während der Reise gegen eine Yacht mit ähnlichem Standard

Änderung oder Kürzung der Route, Änderung der Reihenfolge, Änderung von Ausgangs- und End Hafen, wenn diese nicht im Verantwortungsbereich des Leistungserbringers liegen, z.B. durch außergewöhnliche Umstände, Entscheidung von Staatsbehörden, Kapazitäten von Häfen.

B13) Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Lleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung CAS bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, hat dieser keinen Anspruch auf anteilige Erstattung. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung der Leistung berechtigt hätten.

B14) Haftung

Beschränkte Haftung für unabhängige Vertragspartner

Die Haftung und Verantwortung von CAS ist auf das Schiff beschränkt. Bei allen Vereinbarungen, die zusätzliche Angebote und Vermittlungen, insbesondere auch Sportangebote, betreffen, haftet CAS nur in seiner Funktion als Vermittler und nicht für die Dienstleistungen Dritter und den sich daraus möglicherweise ergebenden Ansprüchen.

B14.1)

Haftung durch den Teilnehmer. Die Verantwortung für Schäden, die aufgrund von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von einem oder mehrerer Teilnehmer verursacht wurden, tragen ausschließlich der oder die Verursacher

B14.3)

Haftung für andere Leistungen. CAS übernimmt keine Haftung für die Erbringung anderer einzelner Leistungen, wenn diese von CAS vermittelt wurden. Dies gilt insbesondere für Rückflüge bei verspäteter Rückankunft des Segeltörns oder Verpassen des Auslaufens des Segeltörns bei verspäteter Ankunft.

B15) Widerrufsrecht

Gemäß § 312 Abs. 7 Nr. 2 BGB steht dem Teilnehmer kein Widerrufsrecht des geschlossenen Vertrages zu.

B16) Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt. Der Vertrag und diese Bedingungen unterliegen deutschem Recht. Zuständig ist der Richter des Landgerichts, an dem CAS seinen Sitz hat.

AGB Ergänzungen: COVID-19 Buchungsrichtlinien Ostsee

Aktuell gelten zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Charter and Sail für Segeltörns mit Starthafen Warnemünde, bei denen Charter and Sail der Leistungsträger ist, folgende gesonderte Buchungsrichtlinien:

Flexible Buchungsmöglichkeiten (bei COVID-19 Beeinträchtigungen*)

Bei Beeinträchtigungen durch COVID-19* bieten wir folgende Optionen:

  • Flexible Umbuchung: Sie können kostenfrei auf einen Termin innerhalb des laufenden Kalenderjahres umbuchen. Ihre geleistete Zahlung wird auf Ihre neue Buchung übertragen. Sollte der neue Termin in einer teureren Saison liegen, muss die Preisdifferent zusätzlich beglichen werden.
  • Guthaben (nur bei mehrtätigen Törns): Sie erhalten eine Bestätigung über Ihren geleisteten Betrag. Das Guthaben ist für das laufende Kalenderjahr gültig und kann für alle Ostseetörns von Charter and Sail als Leistungsträger eingesetzt werden. 

Sollten Sie sich trotzdem für eine Stornierung entscheiden, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Charter and Sail.

Zusatzinformationen

  • Änderungen des Törn-Verlaufs: Bei lokalen Einschränkungen vor Ort kann der Törn Verlauf an die Beschränkungen angepasst werden und dadurch vom ausgeschriebenen Törn Verlauf abweichen. Dies gilt nur für mehrtägige Segeltörns.
  • Catering/ Verpflegung: Durch die behördlichen Hygieneauflagen kann es zu Abweichungen in unserem Leistungspaket kommen.  Wir werden Sie in diesem Fall frühzeitig informieren.

*Eine COVID-19 Beeinträchtigung wird qualifiziert als:

  • aufgrund behördlicher Maßnahmen bezüglich COVID-19 kann der Segeltörn
    am Zielort nicht durchgeführt werden
  • eine Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern für touristische Zwecke oder als Tagestourist ist nicht erlaubt

Folgende Punkte gelten nicht als Covid-19 Beeinträchtigung. In diesen Fällen gelten unsere üblichen Stornierungsbedingungen: 

  • fehlender negativer Covid-19 Test bei einer 3G oder 2G-Plus Regelung in MV
  • eine Quarantänepflicht für die Einreise nach MV oder Weiterreise/Rückkehr 
  • Sie oder Begleitpersonen aufgrund von Schutzmaßnahmen in Quarantäne oder Isolation müssen
  • Sie oder Begleitpersonen aufgrund einer akuten COVID-19 Infektion nicht an dem Törn teilnehmen können

Da sich die behördlichen Covid-19 Maßnahmen kurzfristig ändern und regional unterschiedlich ausfallen können, verweisen wir für eine verlässliche Auskunft auf die Website der lokalen Behörden.