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AGB-Ergänzungen Buchungsrichtlinien Ostsee - COVID-19

AGB-Ergänzungen Buchungsrichtlinien Ostsee - COVID-19

COVID-19 Buchungsrichtlinien Ostsee

Aktuell gelten zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Charter and Sail für Segeltörns mit Starthafen Warnemünde, bei denen Charter and Sail der Leistungsträger ist, folgende gesonderte Buchungsrichtlinien:

Flexible Buchungsmöglichkeiten (bei COVID-19 Beeinträchtigungen*)

Bei Beeinträchtigungen durch COVID-19* bieten wir folgende Optionen:

  • Flexible Umbuchung: Sie können kostenfrei auf einen Termin innerhalb des laufenden Kalenderjahres umbuchen. Ihre geleistete Zahlung wird auf Ihre neue Buchung übertragen. Sollte der neue Termin in einer teureren Saison liegen, muss die Preisdifferent zusätzlich beglichen werden.
  • Guthaben (nur bei mehrtätigen Törns): Sie erhalten eine Bestätigung über Ihren geleisteten Betrag. Das Guthaben ist für das laufende Kalenderjahr gültig und kann für alle Ostseetörns von Charter and Sail als Leistungsträger eingesetzt werden. 

Sollten Sie sich trotzdem für eine Stornierung entscheiden, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Charter and Sail.

Zusatzinformationen

  • Änderungen des Törn-Verlaufs: Bei lokalen Einschränkungen vor Ort kann der Törn Verlauf an die Beschränkungen angepasst werden und dadurch vom ausgeschriebenen Törn Verlauf abweichen. Dies gilt nur für mehrtägige Segeltörns.
  • Catering/ Verpflegung: Durch die behördlichen Hygieneauflagen kann es zu Abweichungen in unserem Leistungspaket kommen.  Wir werden Sie in diesem Fall frühzeitig informieren.

*Eine COVID-19 Beeinträchtigung wird qualifiziert als:

  • aufgrund behördlicher Maßnahmen bezüglich COVID-19 kann der Segeltörn
    am Zielort nicht durchgeführt werden
  • eine Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern für touristische Zwecke oder als Tagestourist ist nicht erlaubt

Folgende Punkte gelten nicht als Covid-19 Beeinträchtigung. In diesen Fällen gelten unsere üblichen Stornierungsbedingungen: 

  • fehlender negativer Covid-19 bei der Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern oder vor dem Segeltörn, wenn dieser durch entsprechende Verordnungen vorgeschrieben ist
  • eine Quarantänepflicht für die Einreise nach MV oder Weiterreise/Rückkehr 
  • Sie oder Begleitpersonen aufgrund von Schutzmaßnahmen in Quarantäne müssen
  • Sie oder Begleitpersonen aufgrund einer akuten COVID-19 Infektion nicht an dem Törn teilnehmen können

Da sich die behördlichen Covid-19 Maßnahmen kurzfristig ändern und regional unterschiedlich ausfallen können, verweisen wir für eine verlässliche Auskunft auf die Website der lokalen Behörden.